Typenvergleich ausländischer mit inländischen Gesellschaften



Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz (§ 27 BAO) haben, sind nach dem österreichischen Körperschaftsteuergesetz (§ 1 Abs. 3 Z 1 KStG) mit ihren Einkünften beschränkt steuerpflichtig (im Sinne des § 21 Abs. 1 KStG). Ausländische Körperschaften gelten als beschränkt steuerpflichtige Subjekte, wenn sie weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im […]

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