Die Berechnung von Gängigkeitsabschlägen basierend auf der Lagerreichweite je Vermögensgegenstand des Vorratsvermögens stellt eine Möglichkeit dar, mit der eine verlässliche Schätzung bzw. Überprüfung des allgemeinen Grundsatzes der vorsichtigen Bewertung gemäß § 201 UGB durchgeführt werden kann. Gängigkeitsabschläge zu berechnen hilft bei der Feststellung von möglichem objektivierten Abwertungsbedarf der Vorräte sowie zu dessen Plausibilitätsprüfung. Nachfolgend werden […]