Gängigkeitsabschläge von Vorräten



Die Berechnung von Gängigkeitsabschlägen basierend auf der Lagerreichweite je Vermögensgegenstand des Vorratsvermögens stellt eine Möglichkeit dar, mit der eine verlässliche Schätzung bzw. Überprüfung des allgemeinen Grundsatzes der vorsichtigen Bewertung gemäß § 201 UGB durchgeführt werden kann. Gängigkeitsabschläge zu berechnen hilft bei der Feststellung von möglichem objektivierten Abwertungsbedarf der Vorräte sowie zu dessen Plausibilitätsprüfung. Nachfolgend werden […]

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