Wesentlichkeit bei der Aufstellung von UGB-Abschlüssen



Mit BGBl I 46/2019 vom 28.5.2019 wurde § 196a Abs. 2 UGB aufgehoben. Das bedeutet, dass der Wesentlichkeitsgrundsatz in Zukunft im Wege einer richtlinienkonformen Interpretation ( Art. 6 Abs. 1 lit. j der Bilanz-Richtlinie) bei den einzelnen Bestimmungen mitzubedenken ist. Die genauere Anwendung kann laut Gesetzgeber den Standardsetzern überlassen werden. Im September 2019 hat das […]

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