Zinssätze für Abfertigungs-, Pensions- und ähnliche Verpflichtungen nach UGB für November bis Dezember 2021



Gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 (Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristige fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuch) ist für die Bewertung der Verpflichtung einer der beiden folgenden Zinssätze anzuwenden: der Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann (aktueller Zinssatz), […]

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