Steuerliche Gestaltung von Rechtsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum Bislang sah § 18 Abs. 3 UmgrStG für schuldrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen Einbringenden und der übernehmenden Körperschaft eine Abweichung von der steuerlichen Rückwirkung vor, wenn sich dise auf das eingebrachte Vermögen bezogen hat und iZm einer Beschäftigung, der Kreditgewährung oder der Nutzungsüberlassung standen. Diese Rechtsbeziehungen konnten erst für Zeiträume ab […]