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Finanzierung und Liquidität in der Corona-Krise sichern



Der österreichische Gesetzgeber hat in mehreren Schritten Maßnahmen – neben der Flexibilisierung der Kurzarbeit – zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Finanzierung und Liquidität gesetzt. Nachstehend wichtige und wesentliche Maßnahmen, welche in der Finanzierungs- und Liquiditätsplanung für Produktions- und Handelsunternehmen in den nächsten Monaten umgesetzt werden sollten, um Liquiditätsengpässe möglichst zu vermeiden:

Stundungen für die Beiträge an die Sozialversicherung für die Beitragszeiträume Februar, März und April: Für Betriebe die von der „Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen sind, erfolgt eine automatische Stundung der Beiträge. Sonstige Betriebe mit coronabedingten Liquiditätsproblemen können bei der ÖGK um Ratenzahlung oder Stundung ansuchen. Der formlose Antrag hat die coronabedingten Probleme zu beinhalten und ist an die jeweilige regionale Servicestelle zu richten. Für die Dauer der Stundung fallen keine Verzugszinsen an. Näheres unter: https://www.gesundheitskasse.at

Stundungen und Entrichtung in Raten der Abgabenzahlungen bis längstens 30. September 2020: Der Steuerpflichtige kann bei seinem Finanzamt beantragen, die Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit hat das Finanzamt eine Stundung bis längstens 30. September 2020 bzw. eine Ratenzahlung bis 30. September 2020 zu gewähren. Der Steuerpflichtige kann mit dem Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung bei seinem Finanzamt beantragen, von der Festsetzung der anfallenden Stundungszinsen abzusehen. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit unterbleibt die Festsetzung von Stundungszinsen. Näheres dazu unter: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

Kreditrahmen für Exportumsätze bei OeKB: Ab sofort können Exportunternehmen – mit Unterstützung ihrer Hausbank – einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Die Höchstgrenze liegt dabei pro Kunden bei 60 Millionen Euro. Dieses Angebot ist unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen bisher schon Kunde bei der OeKB ist und ob ein etwaiger bisheriger Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist. Details hierzu finden sich unter: https://www.oekb.at/oekb-gruppe/news-und-wissen/news/2020/covid-19-hilfe.html

aws Überbrückungsgarantie: Die Austria Wirtschaftservice GmbH bietet für Unternehmen, welche für Überbrückungskredite keine ausreichenden Sicherheiten gegenüber der finanzierenden Bank bieten können, eine Überbrückungsgarantie an. Näheres hierzu unter: https://www.aws.at/