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Geplante Lockerungen der CSRD- und EU-Taxonomie-Pflichten, Stand November 2025



Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition dahingehend beschlossen, dass nur noch Unternehmen mit

  • mehr als 1.750 Beschäftigten und
  • einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro

berichtspflichtig sein sollen.

Die zeitliche Verschiebung der CSRD wurde bereits umgesetzt, die Einschränkung des Anwendungsbereichs wird nun im Rahmen der Trilogverhandlung abgestimmt und sodann zwischen Rat und Parlament final festgelegt.

Nachstehend stellen wir die Entwicklung der letzten Jahre dar, welche schlussendlich doch noch zu einer Vermeidung einer exorbitanten Mehrbelastung der Unternehmen führte:

Laut CSRD war ursprünglich eine wesentliche Ausweitung des Kreises der nachhaltigkeitsberichterstattungspflichtigen Unternehmen ab dem Jahr 2025 bzw 2026 geplant. Demnach sollten sämtliche Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien überschritten zukünftig nachhaltigkeitsberichterstattungspflichtig sein:

  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz,
  • mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder
  • mehr als 250 Mitarbeiter.

Sämtliche von der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht umfasste Unternehmen sind zukünftig auch zur EU-Taxonomie verpflichtet.

Am 26. Februar 2025 hatte die EU-Kommission den Entwurf des ersten angekündigten Omnibus-Paketes veröffentlicht und eine zeitliche Verschiebung (sogenannte Stop-the-Clock-Richtlinie) sowie eine Reduzierung des Anwendungsbereiches der CSRD und somit der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie geplant. Die Berichterstattungspflicht nach CSRD sollte für Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2025 bzw 2026 hätten berichten müssen um zwei Jahre verschoben werden und der Anwendungsbereich sollte auf Unternehmen mit

  • mehr als 1.000 Mitarbeitern und
  • entweder mehr als 50 Millionen Umsatz oder mehr als 25 Mio Euro Bilanzsumme

eingeschränkt werden.

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition dahingehend beschlossen, dass nur noch Unternehmen mit

  • mehr als 1.750 Beschäftigten und
  • einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro

berichtspflichtig sein sollen.

Die zeitliche Verschiebung der CSRD wurde bereits umgesetzt, die Einschränkung des Anwendungsbereichs wird nun im Rahmen der Trilogverhandlung abgestimmt und sodann zwischen Rat und Parlament final festgelegt.