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Überprüfung der Unternehmensplanung



Grundlage für jeden Unternehmensbewertung, Sanierung/Restrukturierung, Due Dilligence oder Fairness Opinion stellt eine Planungsrechnung dar. Eine grundlegende Orientierungshilfe bietet der Praxishinweis 2/2017 des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW).

Mit dem Praxishinweis 2/2017 stellt das IDW eine Verlautbarung zur Verfügung, welche sowohl vom Management des betreffenden Unternehmens als auch vom Wirtschaftsprüfer zur Plausibilisierung von Planungsrechnungen herangezogen werden kann. Es finden sich Hinweise zu den zu überprüfenden Planannahmen sowie zu der Plausibilisierung von Planungsrechnungen mittels analytischer Prüfungshandlungen. Die Prüfungshandlungen werden in drei in der Abfolge aufeinander aufbauende Plausibilitätsmaßstäbe unterteilt:

  • Rechnerische und formelle Plausibilität:
    1. Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit
    2. Konsistenz der Annahmen (formelle Konsistenz)

  • Materielle, interne Plausibilität:
    1. Darstellung aus Sicht des Managements: Vorhaben müssen sich konkret in Zahlen wiederfinden
    2. Unternehmensanalyse: Soll-Ist-Vergleich dient der Überprüfung der Planungsqualität und basiert vollständig auf der Vergangenheitsanalyse. Neben dem Soll-Ist-Vergleich ist die Kennzahlenanalyse bei der Plausibilisierung jeder Unternehmensplanung ein zentraler Bestandteil.
  • Materielle, externe Plausibilität:
    1. Marktanalyse: Um das Bewertungsobjekt möglichst exakt zu erfassen, sollte eine detaillierte Marktanalyse vorgenommen werden. Das individuelle Risiko des Bewertungsobjektes ist stets im Zusammenhang mit den Risiken des Gesamtmarkts zu sehen. Kein Unternehmen agiert im „luftleeren Raum“ und kein asset erzielt künftige Cashflows aus dem Nichts heraus. In Abhängigkeit von den verfügbaren Informationen bietet es sich an, ausgehend von der makroökonomischen Umweltanalyse, auf die Branchenanalyse überzuleiten und darauf basierend die bewertungsobjektspezifischen Risiken abzuleiten. Die sogenannte PEST-Analyse (political, economic, socio-cultural and technological) bietet sich für die Umweltanalyse an.
    2. Wettbewerbsanalyse: Betriebswirtschaftlich kann hier die Branchenstrukturanalyse (sogenannten Five Forces) von Porter herangezogen werden. Mit Hilfe der SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats) können die einzelnen Chancen und Risiken des Bewertungsobjektes identifiziert werden.

 

 

In den Abschluss nach UGB bzw. IFRS fließen mittelbar regelmäßig Planungsrechnungen des Managements zur künftigen Entwicklung des betreffenden Unternehmens, der Entwicklung einzelner Beteiligungen oder bezogen auf künftige Zahlungsflüsse aus einzelnen assets ein. Insofern muss das Management für Zwecke Jahresabschlusses oftmals Planungsrechnungen erstellen bzw. Cashflow-Prognosen abgeben. Mit dem Praxishinweis 2/2017 des IDW steht ein tauglicher Leitfaden für das Management des betreffenden Unternehmens und für die Wirtschaftsprüfer zur Plausibilisierung von Planungsrechnungen zur Verfügung (vgl. IRZ, Heft 5, Mai 2018).