Backbene

Umgründungen und Missbrauch



Die Neuregelung des Missbrauchtatbestandes in § 22 BAO idF JStG 2018 (siehe auch News betreffend der seinerzeitigen Einführung des neuen Missbrauchstatbestandes) führte nunmehr zu neuen adaptierten Aussagen in den Umgründungssteuerrichtlinien (Einleitung sowie Rz 1907 UmgrStR):

Kernaussage bleibt, dass ein einzelner Umgründungsakt für sich weiterhin keinen Missbrauch darstellen soll, wenn keine sonstigen missbrauchsverdächtigen Umstände hinzutreten.

Klargestellt wird, dass der bloße systembedingte Wechsel zwischen den Besteuerungsregimen von Einkommensteuer zu Körperschaftsteuer und umgekehrt keine missbräuchliche Gestaltung begründet. Dies ist vor allem für die Einbringung nach Artikel III bzw. für die Umwandlung nach Art. II relevant.