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Verlängerung der Erleichterungen hinsichtlich Fristen zur Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen 2022



Mit Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2022 wurden die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes hinsichtlich Fristen zur Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen um weitere drei Monate verlängert und erstrecken sich somit nun auf Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtagen bis einschließlich 31.12.2021.

Durch die Erleichterungen wurde die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch von 9 auf 12 Monate und die Aufstellungsfrist von 5 auf 9 Monate erstreckt.

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag nach dem 31.12.2021 kommt eine Einschleifregelung zur Anwendung, nach der die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.01.2022 und 28.02.2022 ebenfalls am 31.12.2022 endet und erst für Jahresabschlüsse mit einem Bilanzstichtag ab 31.03.2022 wieder die Offenlegungsfrist von neun Monaten gilt.

Die Aufstellungsfrist kann letztmalig für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 29. April 2022 auf fünf Monate und einen Tag verlängert werden.