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Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025)



Am 18. August 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf der Forschungsprämienrichtlinien 2025 (FoPR 2025) und schafft damit eine umfassende Darstellung der bisherigen Verwaltungspraxis und Judikatur zur Auslegung der gesetzlichen Regelungen zur Forschungsprämie für die Geltendmachung ab dem Jahr 2026. Die FoPR 2025 sollen die bisherigen Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien ersetzen und sollen primär für Prämienanträge ab dem Kalenderjahr 2026 gelten, aber auch für abgabenbehördliche Prüfungen vergangener Zeiträume und offene Fälle, sofern die bisherigen Aussagen in den Einkommensteuerrichtlinien keine günstigeren Regelungen vorsehen. Mit der Veröffentlichung ist bis Ende des Jahres zu rechnen.

Klarstellungen und Konkretisierungen

  • Abgrenzungsfragen zu F&E- Aktivitäten insbesondere in den Bereichen Industrial Engineering, Arbeiten zu Patenten, Pilotanlagen und Prototypen, Softwareentwicklung
  • Präzisierungen zu eigenbetrieblicher F&E, in- und ausländischer F&E-Aktivitäten sowie Hilfs- und Unterstützungsleistungen
  • Besonderheiten bei Forschungskooperationen sowie in der pharmazeutischen Forschung
  • Konkretisierungen zur Bemessungsgrundlage für eigenbetriebliche Forschung, insbesondere in den Bereichen Personalaufwendungen, Finanzierungsaufwendungen, Gemeinkosten und fiktiver Unternehmerlohn
  • Verfahrensrechtliche Klarstellungen beispielsweise zur Antragstellung, bei nachträglichen Änderungen oder Teilfestsetzungen

Von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurde in einer Stellungnahme im September 2025 darauf hingewiesen, dass zwar einige Klarstellungen getroffen wurden, jedoch bleiben zahlreiche Auslegungsfragen weiterhin offen. Gleichzeitig wird die Nachweispflicht stärker auf die Unternehmen verlagert, ohne dass damit eine höhere Rechtssicherheit einhergeht. Darüber hinaus sind die Anforderungen in Rz 104 FoPR 2025 (Entwurf) zu Eigenbetrieblicher FuE überschießend ausformuliert, da in der Praxis die budgetäre Verantwortung bzw. die Entscheidung über Fortsetzung eines FuE-Projekts nicht bzw. nur eingeschränkt bei der FuE Projektleitung liegt (insbesondere bei Auftragsforschung).