Nach der delegierten Verordnung (EU) 2018/815 vom 17. Dezember 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Spezifikation eines einheitlichen elektronischen Berichtsformats haben alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union ihre Jahresfinanzberichte ab dem 1. Januar 2020 einheitlich im XHTML-Format zu erstellen. Darüber hinaus sind diese Abschlüsse, soweit nach IFRS aufgestellt, mit iXBRL-Tags zu kennzeichnen. Zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden soll die Berichterstattung vereinfacht sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit der in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsunterlagen erleichtert werden. Durch dieses neue, europäisch einheitliche, elektronische Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) soll auch die Verfügbarkeit wichtiger Finanzinformationen in allen Amtssprachen der EU erleichtert werden.
Die Arbeitsgruppe Prüfung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision hat dazu aktuell festgestellt, dass die Prüfung der korrekten Überleitung der Daten des Konzernabschlusses in das elektronische ESEF-Format („Tagging“) auf Basis der geltenden Rechtslage als sonstige Prüfung entsprechend ISAE 3000 sowie dem Fachgutachten über die Durchführung von sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) einzustufen ist. Zur Durchführung einer solchen sonstigen Prüfung ist daher ein gesonderter Auftrag mit eigener Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung erforderlich.