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Schuldentragungsfähigkeit (Debt Capacity Analysis)



Die Debt Capacity Analysis ist notwendig, um beurteilen zu können, ob die Fähigkeit einer Gesellschaft, Fremdkapital aufzunehmen, gegeben ist – dies speziell im österreichischen Kontext. Besonders hervorzuheben ist die eingeschränkte Finanzierungsfreiheit in Österreich und die Möglichkeit einer Umqualifizierung von Fremd- in Eigenkapital unter bestimmten Umständen (vgl. Henninger/Gloser: Analyse der Schuldentragungsfähigkeit (Debt Capacity Analysis), TPI 1/2023, S. 37ff).

Die Autoren vergleichen die österreichischen Regulierungen und Praktiken mit denen anderer Länder wie Deutschland, die Niederlande und die USA. In Österreich wird die Fremdüblichkeit von Darlehen vorrangig anhand der Eigenkapitalquote beurteilt, was sich von den Ansätzen in anderen Ländern unterscheidet.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Diskussion über die Zinsschrankenregelung im österreichischen Steuerrecht. Diese Regelung, die eine Obergrenze für den steuerlich absetzbaren Zinsaufwand festlegt, wird kritisch betrachtet. Die Autoren argumentieren, dass diese Regelung die Analyse der Schuldentragungsfähigkeit nicht ersetzen kann, da sie auf anderen Vergleichsgrößen basiert und nicht alle Aspekte einer umfassenden Debt Capacity Analysis berücksichtigt.

Abschließend weist man darauf hin, dass sowohl die OECD als auch österreichische Körperschaftsteuerrichtlinien keine konkreten Anleitungen zur Durchführung einer Schuldentragungsfähigkeitsanalyse bieten. Diese Lücke in der Regulierung und Richtlinienführung wird als kritischer Punkt für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer hervorgehoben, die sich mit der Beurteilung der Schuldentragungsfähigkeit befassen (vgl. Henninger/Gloser: Analyse der Schuldentragungsfähigkeit (Debt Capacity Analysis), TPI 1/2023, S. 37ff).