Für Konzerne kann die Insolvenz einer einzelnen Konzerngesellschaft einschneidende Folgen haben. Die Krisensituation einer Konzerngesellschaft iSd § 244 UGB kann den gesamten Konzern gefährden und wirtschaftlichen Schaden bedeuten: Abwertung von Beteiligungsansätzen, Garantien oder Patronatserklärungen werden fällig, Synergien gehen verlustig und schlussendlich nimmt die Reputation Schaden. Bevor Sanierungsmaßnahmen starten, sind Vorarbeiten notwendig (vgl. Ruhm ua: Der […]