Trotz Geltung des Maßgeblichkeitsprinzips gibt es steuerlich zahlreiche Abweichungen zum UGB. In der Regel werden ausgehend von den unternehmensrechtlichen Jahresabschlüssen lediglich Überleitungen durch die sogenannte Mehr-Weniger-Rechnung vorgenommen. Im Rahmen von Umgründungen sind jedoch sogenannte Steuerbilanzen (nach den Vorschriften des § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 Abs. 1 EStG) regelmäßig (notwendiger) Bestandteil von Umgründungen. […]